Pflegesätze

Die Pflegesätze werden von den Kostenträgern der Sozialhilfe bestehend aus dem Landschaftsverband Rheinland als auch von der zuständigen Pflegekasse ermittelt.

Unsere täglichen Pflegesätze (inkl. Investitionskosten) belaufen sich ab 01.09.2022 auf folgende Beträge:


Haus I und II 

Pflegegrad Haus I Haus II
Pflegegrad 1     108,61 €  113,30 €
Pflegegrad 2   123,22 €  127,91 €
Pflegegrad 3   139,40 €  144,09 €
Pflegegrad 4   156,26 €  160,95 €
Pflegegrad 5    163,82 €  168,51 €

Die Investitionskosten im Haus I betragen  € 19,64 pro Tag.
Die Investitionskosten im Haus II betragen  € 24,33 pro Tag.

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (nur Pflegekosten) beträgt 1.250,32 €.

Die detaillierte Zusammensetzung der Pflegesätze mit den Positionen:
1. Unterkunft und Verpflegung, 2. Pflegekosten und 3. Investitionskosten kann in unserer Verwaltung erfragt werden.

Die Pflegekasse stellt die Pflegebedürftigkeit fest und unterstützt je nach
Einstufung die Heimkosten.

Für die Einstufung in den Pflegegrad 1 werden € 125,00 gezahlt,

für die Einstufung in den Pflegegrad 2 werden €  770,00 gezahlt,

für die Einstufung in den Pflegegrad 3 werden € 1.262,00 gezahlt,

für die Einstufung in den Pflegegrad 4 werden € 1.775,00 gezahlt

und  für die Einstufung in den Pflegegrad 5 werden € 2.005,00 gezahlt.

Für jegliche andere Fragen kontaktieren Sie uns bitte via Telefon oder Email.